Brandbekämpfung

 

Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten ist in der Handhabung der am Arbeitsplatz
vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen auszubilden.

 

Die Ausbildungsdauer sollte für einen theoretischen Teil und eine praktische Unterweisung in Abhängigkeit der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen mindestens 90 Minuten betragen.

 

Idealerweise sollten dabei die am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöschertypen verwendet werden.

 

Wenn in einem Büro- oder Verwaltungsbetrieb beispielsweise nur brennbares Material der Brandklasse A vorhanden ist und nur Wasserlöscher vorgehalten werden, reicht die
Ausbildung an Wasserlöschern aus. Hier ist im allgemeinen kein Übungsfeuer erforderlich.

 

In einem Betrieb mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) werden Pulverlöscher zum Einsatz kommen. Hier ist selbstverständlich auch das Ablöschen von Flüssigkeitsbränden mit Pulverlöschern zu üben, ggf. auch das Ablöschen brennender Personen.

 

Die Unterweisung ist auf einem geeigneten Übungsgelände durchzuführen.

 

Sind in einem Betrieb Wandhydranten vorhanden, dann sind die Brandschutzhelfer auch in die Bedienung der Wandhydranten einzuweisen.

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